Anmeldung außerhalb der Anmeldezeiten

Sie möchten gern, dass Ihr Kind die Europaschule Dortmund besucht?

Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

  1. Ihr Kind soll von der Grundschule zur Europaschule wechseln (nur während der Anmeldezeiten möglich)
  2. Sie ziehen um und Ihr Kind kommt schon von einer Gesamtschule
  3. Ihr Kind ist Seiteneinsteiger und kommt aus dem dreigliedrigen Schulsystem Sie interessieren sich für unsere Oberstufe

Dann sollten Sie nicht einfach ohne Termin vorbeikommen, sondern zunächst telefonisch das Sekretariat kontaktieren.

Hier hilft man Ihnen gern weiter.

Ihre Anfrage wird entgegengenommen und an die zuständige Abteilungsleitung weitergegeben . Dann wird man von dort mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Ein persönliches Gespräch mit Ihnen und dem Kind ist eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme. In besonderen Fällen verlangen wir auch eine kurze schriftliche Bewerbung. Falls keine freien Plätze an der Europaschule Dortmund zur Verfügung stehen, setzen wir den Namen Ihres Kindes auf die Warteliste.

Aufnahmeverfahren Jahrgang 5

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer Schule ist in §1 APO-SI geregelt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, richtet sich das Aufnahmeverfahren nach §1 Abs. 2 APO-SI.

Das Aufnahmeverfahren ist für alle Gesamtschulen in NRW und damit auch für alle Gesamtschulen in Dortmund gleich. Speziell für die Gesamtschulen im Regierungsbezirk Arnsberg wurde ein Leitfaden erstellt, der einheitliche Rahmenvorgaben vorsieht.

Die Empfehlung für die Gesamtschule steht in jeder Grundschulempfehlung, da die Gesamtschule alle drei Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems (HS, RS, GY)  in sich vereint.

Anmeldeverfahren und Aufnahmeverfahren sind verschieden. Eine Anmeldung sichert noch nicht die Aufnahme an der gewünschten Schule, im Bereich der Gesamtschule kann auch nicht die gewünschte Schulform zugesagt werden. In den vergangenen Jahren gab es stests mehr Anmeldungen als Gesamtschulplätze in Dortmund,  ebenso gab es stets mehr Anmeldungen als Plätze an der Europaschule Dortmund.

Für das Aufnahmeverfahren werden drei Leistungstöpfe gebildet (A, B und C). Dazu wird eine Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachkunde errechnet. Das Aufnahmeverfahren wird für jeden Leistungstopf gesondert durchgeführt.

Weitere Kriterien können Geschlechterproporz und/oder Geschwisterkinder und/oder Schulweg sein. Auch ein Losverfahren ist zulässig. Die Schule entscheidet selbst, welche Kriterien in welcher Reihenfolge angewandt werden. Dies hängt vor allem von der Gesamtanzahl der Anmeldungen ab. Je nach Anmeldevolumen kann das eine oder das andere Verfahren sinnvoll sein.

Härtefälle werden nur dann anerkannt, wenn sie in der Person des Schülers selbst liegen. Es muß aus den Unterlagen hervorgehen, warum nur die gewählte Schule in Betracht kommt. Die Unterlagen müssen attestiert oder beurkundet sein. Es gilt die Wahrung einer Ausschlussfrist, die mit Beendigung der Anmeldezeiten abgeläuft. Ausnahmen sind nicht möglich.

Es ist sinnvoll bei der Anmeldung die Zweitwunschschule innerhalb der Schulform anzugeben. Ebenso ist es auch sinnvoll eine andere Schulform zu nennen, falls keine andere Gesamtschule in Betracht kommt.

Die Anmeldung erfolgt an der entsprechenden Gesamtschule selbst. Hierzu sind die angegebenen Anmeldezeiten einzuhalten. Ausnahmen sind nicht möglich.