Individuelle Förderung an der Europaschule

Allgemeine Grundsätze der individuellen Förderung

Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen (SchulG §1, Abs. 1) stellt das Recht auf individuelle Förderung für jeden jungen Menschen ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage, seine Herkunft oder sein Geschlecht gleich an die erste Stelle hinter dem Recht auf schulische Bildung und Erziehung.

Dazu müssen die individuellen Lernvoraussetzungen jeder Schülerin und jedes Schülers diagnostiziert werden. In einem individuellen Förderplan unter Berücksichtigung der Potenziale und Lernvoraussetzungen werden die individuellen Fördermaßnahmen zusammengestellt. Diese können in innerer oder äußerer Differenzierung umgesetzt werden. Selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglichen der Schülerin, bzw. dem Schüler in Eigenverantwortung Förderung anzunehmen. Lernbegleitung und Beratung geben Impulse für die weitere Planung der Förderung.

Individuelle Förderung im Rahmen der Stundentafel

Jahrgang 5 bis 7: Grundlagenförderung, fachliche und sprachliche Förderung

Die Kinder im fünften Jahrgang kommen aus verschiedenen Grundschulen an die Europaschule. Durch die Förderung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken können die Schülerinnen und Schüler im Unterricht an der weiterführenden Schule bessere Lernerfolge erzielen. Außerdem werden in diesem Rahmen Sozialkompetenzen gefördert.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Europaschule im gesamten fünften Jahrgang ein zertifizierter Rechtschreibtest in Form eines Lückendiktates von 51 Wörtern im Fach Deutsch durchgeführt (DRT5). Dieser dient als Diagnoseinstrument, um eine gezielte LRS-Förderung in einer Kleingruppe einmal wöchentlich anzubieten. Geleitet wird diese Förderung von zwei gemäß der LRS-Förderung nach Reuter-Liehr ausgebildeten Fachkolleginnen. Die Förderung wird sukzessive in den nachfolgenden Jahrgängen fortgeführt.

Nach dem ersten Quartal, bzw. Halbjahr kann bei ausreichendem Bedarf für Seiteneinsteiger*innen ein Förderkurs mit DAZ-Förderung (Deutsch als Zweitsprache) oder eingerichtet werden. Bei Bedarf und nach Möglichkeit soll für Schüler*innen mit Rechenschwäche/ Dyskalkulie ein Förderkurs eingerichtet werden.

In den Jahrgängen 5 bis 7 wird im Fach Deutsch in zwei von drei Stunden zusätzlich zur/zum Deutschkolleg*in eine Sonderpädagogin, bzw. ein Sonderpädagoge im Teamteaching eingesetzt. Bei Bedarf wird das Teamteaching auf andere Fächer (z.B. Mathematik, Englisch) erweitert. (Siehe Inklusionskonzept)

Jahrgang 8 bis 10: Förderung zum optimalen Abschluss

In Jahrgang 8 und 9 gibt es noch die Möglichkeit, aus einem Grundkurs in einen Erweiterungskurs zu wechseln. Im Rahmen des Ergänzungsunterrichts werden Schülerinnen und Schüler im Fach Mathematik gefördert, die auf Grund ihrer Leistungen vom Grundkurs in den Erweiterungskurs wechseln könnten. Zusätzlich können die Schülerinnen und Schüler der Erweiterungskurse Unterstützung erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundkurse Deutsch und Mathematik besteht im Ergänzungsunterricht die Möglichkeit, eine intensive Förderung in kleineren Gruppen zu erfahren, indem sie den Kurs „Deutsch und Mathematik für den Berufseinstieg“ wählen, wo sie in den Grundanforderungen für einen Ausbildungsberuf gefördert werden.

In den Jahrgängen 8 bis 10 wird in Deutsch oder Mathematik oder auch anderen Fächern nach Bedarf im Teamteaching gefördert. Dabei unterstützen Mitglieder der Multiprofessionellen Teams (MPT) die Fachlehrer*innen. (Siehe Inklusionskonzept.)

Lernzeiten

In den Jahrgängen 5 bis 10 stehen Lernzeiten in der Stundentafel. In diesen Lernzeiten bearbeiten die Schüler*innen selbständig Aufgaben der Fächer. Problemlösungsorientierte, spielerische, fachliche Übungen stellen eine sinnvolle Ergänzung dar. Die Lernzeiten sollen langfristig pro Jahrgang in einem Band synchronisiert werden.

KL-Stunden (KlassenlehrerInnen-Stunden) in Jahrgang 5 haben den Fokus auf dem sozialen Lernen.

Besondere Fächer für individuelle Förderung

Im zusätzlichen Englischunterricht „Crossing Cultures“ wird in den Jahrgängen 5 bis 8 die Kommunikation in der englischen Sprache und damit die sprachliche Kompetenz gefördert. Der Wahlpflichtunterricht ab dem siebten Jahrgang fördert die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Interessen und Neigungen. Im Wahlpflichtunterricht werden unter anderem Spanisch und Französisch als Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit Sprache und als (Heraus-) Forderung angeboten. In den Ergänzungsstunden ab Jahrgang 9 wird die Förderung der schulischen Entwicklung durch die Fokussierung auf den individuellen Abschluss auch durch Aspekte der Berufswahl intensiviert. Zusätzlich wird im Ergänzungsunterricht Latein und/ oder europäische Sprachen der Umgang mit Sprache gefördert.

In den Mittagspausen wird den Schülerinnen und Schülern in der „Aufgabenbetreuung“ angeboten in einer kleinen Gruppe konzentriert an Aufgaben aus den Fächern zu arbeiten, die sie im Unterricht nicht geschafft haben.

Nachteilsausgleich

Im Rahmen der individuellen Förderung spielt der Nachteilsausgleich eine besondere Rolle.
Bei besonderen Lernproblemen kann für Schülerinnen und Schüler ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Art und Umfang von Nachteilsausgleichen zur Erbringung von Lernleistungen und Leistungsanforderungen sind individuell zu bestimmen.
Bei weitgehenden Beeinträchtigungen soll eine Schulbegleitung durch die Eingliederungshilfe, bzw. durch die Jugendhilfe die Kinder unterstützen und Teilhabe an Schule und Unterricht ermöglichen.

Sprachsensibler Fachunterricht

Sprachliche Förderung ist Aufgabe aller Fächer in allen Jahrgangsstufen. Die Sprachstände der Schülerinnen und Schüler werden bei der Planung und Gestaltung der unterrichtlichen Prozesse mit dem Ziel berücksichtigt, fachliche Verstehensprozesse zu erleichtern und bildungssprachliche Kompetenzen aktiv zu fördern.

Ein grundlegender Aspekt der sprachlichen Förderung ist der sprachsensible Fachunterricht. In einer schulinternen Fortbildung und weiteren pädagogischen Konferenzen wurde der Aspekt der Sprachsensibilität in den Fächern implementiert.

Die Europaschule nimmt seit August 2020 am BISS-Transfer (Bildung durch Sprache und Schrift) teil. Materialien und Methoden werden den Lehrkräften vorgestellt und werden im Unterricht angewendet (z.B. Textsortengenredidaktik, von SchülerInnen gedrehte Erklärfilme, Neugestaltung der Schulrallye).
In einem Spiralkonzept wird Scaffolding nach Pauline Gibbons in allen Fächern zur Entwicklung von der alltäglichen, mündlichen Sprachvariante zur konzeptionell fachsprachlichen angewendet.
Visualisierung des Unterrichts (Lernplakate, etc.) zählt zu den Methoden, die im Methodencurriculum verankert sind.
Insbesondere wurden in allen Fächern für alle Jahrgänge Methoden der Sprachförderung in den schulinternen Lehrplänen implementiert. In den naturwissenschaftlichen Fächern wurden Methoden unter dem Aspekt des sprachsensiblen Fachunterrichts („MINT-Fächer und Sprache“) jeder Unterrichtseinheit zugeordnet.