I Fachhochschulreife (FHR)

Die FHR berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die FHR anstreben, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der FHR (schulischer Teil) stellen.

Um ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen zu können, bedarf es zusätzlich eines fachpraktischen Teils, der sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen richtet.

Das Fachabitur berechtigt nur zur Aufnahme fachbezogener Studiengänge an Fachhochschule (Hochschulen für angewandte Wissenschaft) und diesen gleichgestellten Studiengängen. Bei den Schülern, die die gymnasiale Oberstufe einer Regelschule mit der FHR verlassen, legt die berufliche Ausrichtung des fachpraktischen Teils fest, welche Fachhochschulstudiengänge anschließend aufgenommen werden können.

Die Bedingungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der FHR und die Rahmenvorgaben für den praktischen Teil sind durch Ziffer 12 der Oberstufenvereinbarung geregelt.

Wenn der Wunsch oder die Notwendigkeit bestehen, die gymnasiale Oberstufe mit diesem Abschluss zu verlassen, berechnen wir nicht nur die Gesamtnote des schulischen teils der FHR, sondern begleiten die Schüler gerne bei der Suche nach der passenden Ausbildung bzw. einem geeigneten Praktikumsplatz für das erforderliche einjährige, gelenkte Praktikum.

Der Schulabschluss der FHR wird nach diesem Praktikum bzw. nach der Ausbildung vom Arbeitgeber ausgestellt.  

Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife

II Allgemeine Hochschulreife

Das Abitur bezeichnet den höchsten Schulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland und damit die allgemeine Hochschulreife.

Mit ihm wird die Befähigung zum Studium an allen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen nachgewiesen. Dabei gibt es – im Gegenteil zur Fachhochschulreife – keine Beschränkung auf ein bestimmtes Berufsfeld.

Das Abitur kann nach den mindestens zwei Schuljahren der Qualifikationsphase erreicht werden. Das erste Jahr der gymnasialen Oberstufe, die Einführungsphase, kann bei entsprechenden Leistungen auch übersprungen oder an einer Schule im Ausland abgeleistet werden. Die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt fünf Schuljahre.

Am Ende werden alle Leistungen der Qualifikationsphase und die Abiturergebnisse zu einer Gesamtnote verrechnet. Das übernehmen die Beratungslehrer gemeinsam mit der Oberstufenleitung. Informationen zum Ermittlungsverfahren sind unter den unten aufgeführten Links erhältlich.

Dokumente und nützliche Links

- Die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien in NRW: Infobroschüre

- Musterentwurf über die Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife